Art. 16 und Art. 17 der DSGVO räumen Betroffenen das Recht auf unverzügliche Berichtigung und unverzügliche Löschung der eigenen personenbezogenen Daten ein. Was aber bedeutet hier unverzüglich? Müssen die Daten sofort nach Eingang der Aufforderung berichtigt / gelöscht werden? Hier meine persönliche Einschätzung.
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Immer wieder entdecke ich Fragen zu Löschprotokollen im Zusammenhang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Was muss ein Löschprotokoll beinhalten? Gibt es Muster? Muss ich ein Löschprotokoll überhaupt anfertigen? Ich bin mir sicher, im Sinne der DSGVO ist kein Löschprotokoll notwendig und nicht sinnvoll. In diesem Beitrag erkläre ich warum.
Abmahnungen gehören oft zu den größten Sorgen, die Webseitenbetreiber haben. Es wundert daher nicht, dass Wege gesucht werden, um sich davor zu schützen. Sehr oft liest man in Impressen daher den Text: "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt! [...]". Funktioniert das? Kann man Abmahnungen mit Hilfe einer Klausel (zumindest ohne vorherigen Kontakt) ausschließen?